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Regeln zur URL-Vergabe

Eine URL muss im gesamten Webauftritt eindeutig sein. Deshalb wird grundsätzlich verhindert, dass eine URL vergeben werden kann, die bereits einer anderen Seite zugewiesen ist. In zwei Fällen kann dies dennoch geschehen:

  • Wenn die Seite, der die URL bisher zugewiesen war, inaktiv ist
  • Wenn die Seite, der die URL bisher zugewiesen war, eine sog. "inhaltslose Seite" ist, d.h. nur als Strukturpunkt ohne eigene Inhalte verwendet wird. Dies wird durch den Seitentyp geregelt.

In beiden Fällen bekommt die bisher bestehende inaktive oder inhaltslose Seite eine neue URL mit einer fortlaufenden Zahl, während die Seite, deren URL geändert wurde, die neue URL so erhält, als wäre sie noch nicht in Verwendung.

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